### 95
**A**
Die Aussage A ist korrekt, da der Text im fünften Absatz erwähnt: „Außerdem wurden Fälle von Explosionen und Verbrennungen, die durch den Ladevorgang der E-Zigarette entstanden, ist, gemeldet. Diese konnten durch defekte Batterien verursacht worden sein.“
Aussage B ist falsch, da der Text am Ende empfiehlt, auf Aroma- und Zusatzstoffe zu verzichten. Aussage C ist falsch, da Formaldehyd laut Text in E-Zigaretten gefunden wurde, nicht explizit in normalen Zigaretten. Aussage D ist falsch, da die FDA als „amerikanische Arzneimittelbehörde“ bezeichnet wird, nicht als Behörde der UN. Aussage E ist falsch, da der Konsum bei Abiturienten von 28% auf 37% gestiegen ist, was einer Zunahme um 9 Prozentpunkte entspricht, nicht einer Reduktion.
### 96
**D**
Die Aussage D fasst die Beschreibung aus dem zweiten Absatz korrekt zusammen: „E-Zigaretten verwenden ein batteriebetriebenes Gerät, das eine Flüssigkeit erhitzt, um Dämpfe - oder genauer gesagt Aerosole - zu bilden, die der Benutzer einatmen kann (und somit „dampft“).“ Aussage A ist falsch, da die CDC, nicht die FDA, dieses Potenzial erwähnt, während die FDA warnt. Aussage B ist falsch, denn der Text stellt klar: „Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob die Wirksamkeit dieser Maßnahme mit anderen Methoden der Raucherentwöhnung, wie beispielsweise Nikotinpflaster, verglichen werden kann.“ Aussage C ist falsch; der Text sagt, dass Lungenprobleme bei Vapern mit Vorerkrankungen wie Asthma häufiger auftreten können, nicht, dass Vaping Asthma verursacht. Aussage E ist falsch, da der Text eine Kontamination, aber „kein ansteckender Erreger“ als wahrscheinlichen Schuldigen für Lungenprobleme nennt.
### 97
**C**
Aussage C lässt sich nicht ableiten. Der Text stellt im fünften Absatz fest: „Der Mangel an Nutztieren führte schon vor der Ankunft der Araber und Europäer zu einer Kultur der Sklaverei...“. Sklaverei existierte also bereits und wurde nicht erst durch Araber und Europäer zu einem wichtigen Faktor. Die Aussagen A, B, D und E lassen sich hingegen ableiten: A wird im zweiten Absatz erwähnt („Afrika südlich der Sahara ist geographisch in weiten Teilen geprägt von Hochplateaus.“). B wird im zweiten und dritten Absatz durch die Beschreibung von Sandbänken, Wasserfällen/Geländestufen und Trockenperioden gestützt. D wird im fünften Absatz beschrieben („Die Beschränkung auf kleinräumige Handelswege führt unweigerlich zu Provinzialismus. Alphabetisierung ... konnten unter diesen Umständen keine wichtige Rolle ... entwickeln.“). E wird im vierten Absatz dargelegt, wo die Verbreitung der Tsetse-Fliege und Malaria bei Nutztieren deren Haltung unrentabel macht.
### 98
**D**
Aussage 2 ist korrekt, wie im fünften und sechsten Absatz dargelegt wird, wo Provinzialismus mit kleinräumigen Handelswegen und geografischer Isolation (auch in Europa etc.) in Verbindung gebracht wird. Aussage 4 ist korrekt, da der Text am Beispiel des Niger zeigt, dass sich an Wasserstraßen Handelswege und Königreiche bilden konnten („Immerhin konnten sich an dieser Wasserstraße historisch Handelswege und entsprechend größere Königreiche bilden...“), was eine positive Auswirkung auf Entwicklung impliziert, auch wenn die Städteentwicklung in Afrika insgesamt zurückblieb. Aussage 5 ist korrekt, da der Mangel an Nutztieren (u.a. durch Malaria) dazu führte, dass Menschen Lasten tragen mussten („Über Jahrhunderte waren es in Afrika vor allem die Menschen selbst, die schwere Lasten auf ihren Köpfen beförderten.“). Aussage 1 ist falsch, da der Text zwar das Wasservolumen des Kongo (nur vom Amazonas übertroffen) erwähnt, aber keinen direkten Vergleich zum Nil zieht. Aussage 3 ist falsch, da der Text das Gegenteil nahelegt: Provinzialismus durch kurze Handelswege führte dazu, dass Alphabetisierung keine wichtige Rolle spielte.
### 99
**E**
Aussage E ist korrekt und findet sich direkt im dritten Absatz: „Einzige Ausnahme ist der Fluss Niger in Westafrika, der seinen Ursprung in den Bergen Guineas hat.“ Aussage A ist falsch, der Text nennt eine Tiefe von „durchschnittlich vier Metern“, nicht Dezimetern. Aussage B ist eine Übertreibung; der Text spricht von „größere Königreiche“, erwähnt das Reich der Songhai, sagt aber nicht, dass es die größten Afrikas waren und merkt an, dass die Städteentwicklung zurückblieb. Aussage C ist falsch, „Songhai“ war ein Reich, kein Tier. Aussage D ist falsch, der Text beschreibt das Wasserreservoir des Niger als „vergleichsweise klein“.
### 100
**B**
Aussage B ist korrekt. Im vierten Absatz steht zur Diagnostik: „Wenn der Patient schlussendlich den Arzt aufsucht, wird dieser bei Verdacht auf eine Schilddrüsen-Krankheit, neben einer ausführlichen Anamnese bzw. einer körperlichen Untersuchung (beides sollte immer vor weiteren diagnostischen Schritten vorangestellt werden), zwei weitere Punkte in die Wege leiten...“. Aussage A ist falsch, positive TPO-Antikörper weisen auf die Störung hin, nicht auf eine Abheilung. Aussage C ist falsch, die Entdeckung erfolgte „vor einem knappen Jahrhundert“, also ca. in den 1920ern, nicht um 1990. Aussage D ist falsch, der Altersgipfel liegt laut Text zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr, nicht 50-70. Aussage E ist falsch, ein erhöhter TSH-Wert deutet auf eine eingeschränkte Funktion (Unterfunktion) der Schilddrüse hin, nicht auf eine Überfunktion.
### 101
**D**
Aussage D ist korrekt. Im sechsten Absatz wird zur Ernährungsumstellung geraten: „Ärzte raten deshalb, im Krankheitsfall auf Jodsalz, aber auch auf Seefisch, Muscheln, Sushi und einige Milchprodukte zu verzichten.“ Aussage A ist falsch, da der Text zum Verzicht auf Seefisch und Sushi rät. Aussage B ist falsch; der Verzicht auf Gluten wird empfohlen, weil Zöliakie ähnliche Symptome hat und auch eine Autoimmunkrankheit ist, nicht wegen einer Wechselwirkung mit Levothyroxin. Aussage C ist falsch, da der Text im fünften Absatz betont, dass die Krankheit „derzeit nicht heilbar“ ist und Levothyroxin den Hormonmangel ersetzt, aber nicht heilt. Aussage E ist falsch, Entspannungstechniken werden als Coping-Strategie zur Linderung bestehender Symptome genannt, nicht zur Prävention bei Prädisposition.
### 102
**B**
Aussage B ist korrekt. Im vierten Absatz, bei der Diskussion des Brustkrebsrisikos, steht am Ende: „Fett als Ursache scheidet aus, da in dieser Studie sowohl fettreduzierte Milch als auch Vollmilch das Krebsrisiko erhöhten.“ Aussage A ist falsch, da die Studie im zweiten Absatz ergab, dass Milch, Käse und Co. keine schützende Wirkung gegen Osteoporose zeigten. Aussage C ist falsch; Adventisten wurden wegen ihrer strengen Ernährungsformen (erleichtert die Forschung) ausgewählt, nicht wegen hohen Milchkonsums. Aussage D ist falsch, der Text nennt „Calcium und Vitamin D“ als Hoffnungsträger gegen Osteoporose, nicht Vitamin E. Aussage E ist falsch, bei über 230 ml Milch trat Brustkrebs „50% häufiger“ auf, nicht seltener.
### 103
**E**
Aussage E ist korrekt, da die schwedische Studie laut drittem Absatz „bei Milch- und Käseliebhabern den Blutspiegel einer Fettsäure mit dem Namen Pentadecansäure“ bestimmte. Dies impliziert, dass sie im Blut gemessen werden kann. Aussage A ist falsch, der Text bezeichnet sie als „gesättigte Fettsäure“. Aussage B ist falsch, es heißt: „Der Körper kann diese Fettsäure nicht selbst synthetisieren.“ Aussage C ist falsch, ein schützender Effekt wurde für „Diabetes mellitus Typ 2“ nachgewiesen, nicht Typ 1. Aussage D ist falsch, sie gehört zur Stoffgruppe der „Alkansäuren“, nicht Alkensäuren.
### 104
**B**
Aussage B ist korrekt. Die Therapie zielt darauf ab, verbliebene Nervenzellen (Ganglienzellen) lichtempfindlich zu machen. Im dritten Absatz steht: „Bei dieser Therapie wird ein lichtempfindliches Protein verwendet, um Nervenzellen dazu zu bringen, ein Signal an das Gehirn abzugeben, wenn sie von einer bestimmten Wellenlänge des Lichts getroffen werden.“ Im fünften Absatz wird präzisiert, dass Viren genutzt werden, um „den Ganglienzellen ... Anweisungen zur Herstellung des entsprechenden Proteins zu geben.“ Aussage A beschreibt Gen-Editing und Aussage C Gentherapie, von denen sich die optogenetische Therapie laut Text unterscheidet. Aussage D ist falsch, die Therapie regeneriert keine Zellen, sondern modifiziert verbliebene. Aussage E ist falsch, da die Therapie eine „Spezialbrille“ erfordert und somit technische Hilfsmittel notwendig sind.
### 105
**E**
Die Aussagen 1, 4 und 5 lassen sich NICHT aus dem Text ableiten. Aussage 1 ist falsch, da der Text im vierten Absatz explizit sagt, dass Gentherapie und Gen-Editing (Genkorrektur) „nicht dabei helfen, Sehvermögen zurückzugewinnen.“ Aussage 4 ist falsch, da der Text im fünften Absatz angibt, dass Ganglienzellen „üblicherweise noch lange nach dem krankheitsbedingten Absterben von Stäbchen, Zapfen und bipolaren Zellen erhalten“ bleiben, also weniger stark betroffen sind. Aussage 5 ist falsch, da das frühere Protein, das „viel helles blaues Licht“ benötigte, die Zellen schädigte; das neuere, bessere Protein reagiert auf schwächeres, „bernsteinfarbenes Licht“. Die Aussagen 2 und 3 lassen sich hingegen ableiten: Aussage 2 steht im fünften Absatz („Es wurde mit einem lichtempfindlichen, aus Algen gewonnenen Protein experimentiert...“). Aussage 3 steht ebenfalls im fünften Absatz („Das Team verwendete ein Virus ... um den Ganglienzellen ... Anweisungen zur Herstellung des entsprechenden Proteins zu geben.“).
### 106
**A**
Aussage A ist korrekt. Im zweiten Absatz steht: „Eigentlich ist die landläufige Bezeichnung „Retinitis“ falsch, denn es handelt sich um keine Entzündung. Korrekter wäre die Bezeichnung als Retinopathia pigmentosa.“ Aussage B ist falsch; das Virus wird als therapeutisches Werkzeug (Vektor) verwendet, nicht als Auslöser der Erbkrankheit. Aussage C ist falsch, der Text spricht von „mehr als 50 Genen“, nicht 500. Aussage D ist falsch; der Text erwähnt, dass Makuladegeneration auch therapiert werden könnte, aber nicht, dass sie zu Retinitis pigmentosa neigt. Aussage E ist falsch, die korrekte Alternativbezeichnung laut Text ist „Retinopathia pigmentosa“, nicht „Rethinopathia centralis serosa“.